Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung

Ziele von Prozessbegleitung

Das Ziel von juristischer und psychosozialer Prozessbegleitung ist es, die prozessualen Rechte von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und ihnen durch Information und Beratung eine größtmögliche Schonung zu gewährleisten.

Prozessbegleitung entlastet Betroffene und deren Bezugspersonen und versucht durch unterschiedliche Interventionen vor weiteren schädigenden Einflüssen zu schützen. Weiters soll Prozessbegleitung zu einem zufriedenstellenden Erleben des Verfahrens beitragen und Betroffenen in einem möglichst kindgerechten Rahmen zu ihren Rechten verhelfen. Um den teils unterschiedlichen Bedürfnissen und dem unterschiedlichen Informationsstand von Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen gerecht zu werden, stellt Rettet das Kind Steiermark sowohl für Kinder/Jugendliche als auch deren Bezugspersonen eigene psychosoziale ProzessbegleiterInnen zur Verfügung, die altersadäquat über die einzelnen Verfahrensschritte informieren und bei allen notwendigen Schritten begleiten.

Angebote von Prozessbegleitung

Bei der Anzeige:

  • Abklären der Erwartungen und Wünsche von Kind bzw. Jugendlicher/m und Eltern
  • Information über die Konsequenzen einer Anzeige und den weiteren Ablauf des Verfahrens
  • Terminvereinbarung mit einer speziell für kindgerechte Einvernahmen geschulten Polizeibeamtin
  • Alters- und entwicklungsangepasste Vorbereitung der Anzeige
  • Persönliche Begleitung bei der Einvernahme

Beim Gerichtsverfahren:

  • Information über den Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte
  • Bestellung einer Anwältin/eines Anwaltes, die/der die Vertretung bei Gericht übernimmt
  • Alters- und entwicklungsangepasste Vorbereitung aufs Gerichtsverfahren
  • Hilfestellung beim Umgang mit Ängsten und Drohungen
  • Ressourcenorientierte Stützung und Stärkung
  • Koordination der notwendigen Schritte mit allen beteiligten Stellen (z.B. Jugendwohlfahrt, Anwalt/Anwältin, Gericht)
  • Persönliche Begleitung aller Betroffenen (Kinder, Jugendliche, weitere ZeugInnen, Bezugspersonen) zu den Gerichtsterminen
  • Nachbesprechung des Gerichtsverlaufs und, falls notwendig, Vermittlung von weiterführender Unterstützung

Alle diese Angebote sind kostenlos und werden vom Bundesministerium für Justiz finanziert. Im Falle einer Verurteilung des/der Beschuldigten werden ihm/ihr die Kosten für die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung vom Gericht auferlegt.

 

Weitere Informationen zu psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung finden Sie unter www.prozessbegleitung.co.at.

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Leitung:

Mag.a Sonja Kahr

Adresse:

Wiener Straße 2
8605 Kapfenberg

Telefon:

(03862) 224 30

Fax:

(03862) 224 30-9

E-Mail:

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Telefonische Beratung
durch eine Fachkraft

Wochentag Uhrzeit
Montag: 9:00 - 10:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 10:00 Uhr

 

Öffnungszeiten

Wochentag Uhrzeit
Montag: 9:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 13:00 Uhr

 

Vereinbarte Termine finden von
Montag bis Donnerstag
in der Zeit von
9 bis 18 Uhr statt.

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SPRECHSTUNDE IN LEOBEN

 

​Jeden ersten Dienstag im Monat
von 10:00 bis 12:00 Uhr

 

Leitung:

Mag.a Sonja Kahr

 

Telefon (KISZ BK):

(03862) 224 30

Fax:

(03862) 224 30-9

E-Mail:

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Die Beratungen finden in den Räumlichkeiten der Psychosozialen Beratungsstelle in Leoben statt.

 

Adresse:

Vordernbergerstraße 7
8700 Leoben

 

 

 

Unsere Fördergeber

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