Ziele von Prozessbegleitung
Das Ziel von juristischer und psychosozialer Prozessbegleitung ist es, die prozessualen Rechte von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und ihnen durch Information und Beratung eine größtmögliche Schonung zu gewährleisten.
Prozessbegleitung entlastet Betroffene und deren Bezugspersonen und versucht durch unterschiedliche Interventionen vor weiteren schädigenden Einflüssen zu schützen. Weiters soll Prozessbegleitung zu einem zufriedenstellenden Erleben des Verfahrens beitragen und Betroffenen in einem möglichst kindgerechten Rahmen zu ihren Rechten verhelfen. Um den teils unterschiedlichen Bedürfnissen und dem unterschiedlichen Informationsstand von Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen gerecht zu werden, stellt Rettet das Kind Steiermark sowohl für Kinder/Jugendliche als auch deren Bezugspersonen eigene psychosoziale ProzessbegleiterInnen zur Verfügung, die altersadäquat über die einzelnen Verfahrensschritte informieren und bei allen notwendigen Schritten begleiten.
Angebote von Prozessbegleitung
Bei der Anzeige:
Beim Gerichtsverfahren:
Alle diese Angebote sind kostenlos und werden vom Bundesministerium für Justiz finanziert. Im Falle einer Verurteilung des/der Beschuldigten werden ihm/ihr die Kosten für die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung vom Gericht auferlegt.
Weitere Informationen zu psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung finden Sie unter www.prozessbegleitung.co.at.
Leitung:
Mag.a Dr.in Elisabeth Schweitzer
Adresse:
Unterer Platz 7c / 1. Stock (Stiege Süd)
8530 Deutschlandsberg
Telefon:
(03462) 67 47
Fax:
(03462) 67 47 - 62
E-Mail:
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Öffnungszeiten
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag: | 10:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag: | 9:00 - 13:00 Uhr |
Mittwoch: | 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag: | 12:00 - 16:00 Uhr |
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