Spenden

Spenden an den Verein  Rettet das Kind - Steiermark sind steuerlich absetzbar!

Der Verein Rettet das Kind Steiermark ist gemäß § 4a Z.3 und 4 EStG  vom Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid für  mildtätige Zwecke, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln, begünstigt.


Wie geht man vor:

  • Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!

  Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die vielfältigen Leistungen von Rettet das Kind – Steiermark.
  Für Unternehmen ist übrigens auch der  Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar. 

  • So geht man vor, wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten:

Ab 2017 brauchen Sie nicht mehr selbst einen Steuerausgleich für Spenden durchzuführen. Die Meldung an das Finanzamt erfolgt im Folgejahr bis Ende Februar durch uns. Dazu müssten Sie bei der Überweisung im Feld "Verwendungszweck" Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Vor- und Zunamen (wichtig: wie auf dem Meldezettel) angeben.

Wenn wir von Ihnen keine Daten erhalten haben, können wir keine Meldung an das Finanzamt machen.

Spendenkonto:  IBAN AT34 6000 0000 0199 9000,  BIC: BAWA ATWW  (über Telebanking)

Zahlscheine können Sie weiterhin in jedem Beratungszentrum erhalten oder online unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
sowie telefonisch unter 0316 / 83 16 90 anfordern.

  • Anonym spenden bzw. ohne steuerliche Absetzbarkeit:

Anonyme Spenden, ohne Angaben von Daten, sind weiterhin möglich.

Wenn Sie Ihre Spende NICHT steuerlich absetzen möchten, Sie uns aber Ihre Daten bereits bekannt gegeben haben, so sagen Sie uns einfach Bescheid.

  • Obergrenze: 10 Prozent des Jahreseinkommens

Sie können Spenden in der Höhe von bis zu 10 Prozent Ihrer Vorjahreseinkünfte (der sich nach Verlustausgleich ergebende Gesamtbetrag der Einkünfte) steuerlich absetzen. Sie erhalten so (je nach Ihrer Steuerhöhe) zwischen 25 und 55 Prozent Ihrer Spende als Steuergutschrift wieder zurück.


  • Information für Firmen:
  • Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen
  • Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres
  • Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar. Hier besteht keine Begrenzung mit 10% des Vorjahresgewinns.
  • Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
  • Bitte geben Sie unter „Kennwort“ die Einrichtung oder den Zweck an, der Sie Ihre Spende zukommen lassen möchten. In jedem Fall ist für die nachträgliche Steuerabsetzbarkeit die Registrierungsnummer des Finanzamtes auf dem Zahlschein zu vermerken: SO 1213

    Spendenkonto:  IBAN AT34 6000 0000 0199 9000,  BIC: BAWA ATWW  (über Telebanking)

Spendenkonto:

 

Bank: P.S.K.
IBAN: AT34 6000 0000 0199 9000
BIC: BAWAATWW

 

Zahlscheine können Sie in jedem Beratungszentrum erhalten
oder online unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

sowie telefonisch unter
0316 / 83 16 90
anfordern.