| Krisenwohnungsbetreuung erfolgt durch folgende Einrichtungen: |
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| Ein Angebot für |
| Frauen und ihre Kinder, die |
| psychischer, physischer |
| und/oder sexueller |
| Gewalt ausgesetzt sind |
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In den Krisenwohnungen werden Frauen, die in ihrer Beziehung (Ehe, Lebensgemeinschaft oder Familie) massiver physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt sind, kurzfristig untergebracht und durch psychosoziale Krisenberatung und Begleitung unterstützt und befähigt, eine für sie zufriedenstellende Lebensumwelt zu finden und zu gestalten. Frauen mit Kindern wird bei der Vergabe der Wohnungen der Vorzug gegeben. |
| Die Wohnungen sind voll möbliert und auch mit einem Grundstock an Lebensmitteln ausgestattet, so dass ein Einzug im Krisenfalle jederzeit möglich ist. Die betroffenen Frauen können die Wohnung so lang nutzen, bis sie nach eine Phase der Stabilisierung und Neuorientierung mit Unterstützung der BeraterIn wieder ein Wohnumfeld für sich und ihre Kinder finden kann,die Aufenthaltsdauer soll aber 6 Monate möglichst nicht übersteigen. |
| Eigentümer der Wohnungen sind die jeweiligen Sozialhilfeverbände. |
| Über ihre Lage und wer sie bewohnt wird absolutes Stillschweigen gehalten, da die Anonymität unerlässlicher Teil der Schutzmaßnahme ist. |
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| Bitte wenden Sie sich an die nebenstehend angeführte Einrichtung in Ihrer Nähe! |
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| aktualisiert am 15.11.2010 |
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