folgende Einrichtungen bieten mobile sozialpsychiatrische Betreuung an: |
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Mobile sozialpsychiatrische Betreuung für Personen mit psychischer Erkrankung |
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Mobile sozialpsychiatrische Betreuung ist ein Angebot zur Unterstützung im Lebensalltag. Die Betreuung findet im unmittelbaren Lebensumfeld der KlientInnen statt. Hilfestellungen werden sowohl im lebenspraktischen wie auch im psychosozialen Bereich angeboten.
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Ziel ist es, psychisch erkrankten Menschen ein eigenständiges und integriertes Leben in einer selbst gewählten und vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
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Unterstützung wird in folgenden Bereichen angeboten:
- Wohnen
- Strukturierung des Tagesablaufes
- Beratung in sozialen, psychischen und psychiatrischen Fragen
- Entlastung in schwierigen Situationen und Krisen
- Vermittlung und Koordination von Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen
- Lebensplanung und Zukunftsperspektiven
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| Je nach individueller Problemstellung und Krankheitsverlauf wird mit der KlientIn ein individueller Betreuungs-/Therapieplan erarbeitet. |
Zielgruppe: Personen mit psychischer Erkrankung, die eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte mobile sozialpsychiatrische Betreuung benötigen.
Insbesondere für
- Personen, die über eine Wohnung verfügen und aufgrund ihrer psychischen Befindlichkeit mobile sozialpsychiatrische Hilfestellung benötigen.
- Personen, welchen nach familiären Wohnformen, stationären Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken, Heimen oder anderwertigen Betreuungsformen mittels Bereitstellung dieses Hilfsangebotes ein Leben in einer eigenen Wohnung ermöglicht werden kann.
- Personen, welchen es nicht oder nur schwer möglich ist psychosoziale Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen bzw. bei denen sich diese Angebotsformen als nicht ausreichend erweisen.
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Finanzierung: Die Betreuung ist kostenlos. Die Finanzierung erfolgt nach dem Stmk. Behindertengesetz und Förderungen des Gesundheitsressorts des Landes Steiermark. |
Kontakt und Aufnahmeverfahren: Für Informationen wenden Sie sich bitte an die nebenstehend angeführte Einrichtung in ihrer Nähe. Dauer und Umfang der Betreuungsleistung werden in einem persönlichen Gespräch gemeinsam festgelegt. |
| aktualisiert am 19.08.2011 |
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