Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
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beauftragt und finanziert durch das Bundesministerium für Justiz |
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| aktualisiert am 15.11.2010 |
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»Rettet das Kind«-Steiermark bietet für Kinder, Jugendliche und deren Angehörige/Bezugspersonen kostenlos psychosoziale und juristische Prozessbegleitung an. Dieses Beratungsangebot von »Rettet das Kind«-Steiermark wird durch das Bundesministerium für Justiz beauftragt und finanziert. |
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| Prozessbegleitung umfasst die psychosoziale Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die von körperlicher, sexueller Gewalt und/oder gefährlicher Drohung betroffen sind und in einem strafrechtlichen Verfahren Aussagen bei Polizei und Gericht machen müssen. Im Rahmen der juristischen Prozessbegleitung werden von »Rettet das Kind«-Steiermark erfahrene AnwältInnen gestellt, die als juristische ProzessbegleiterInnen die rechtliche Beratung vor dem Gerichtsverfahren und die rechtliche Vertretung im Strafverfahren sicherstellen. Zusätzlich zu den Betroffenen werden auch deren Angehörige/Bezugspersonen beraten und zu Einvernahmen begleitet.
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Prozessbegleitung wird sowohl in den jeweiligen Einrichtungen in Graz, Deutschlandsberg, Bruck/Kapfenberg und Weiz angeboten, als auch mobil in den Bezirken Voitsberg (zuständig KISZ Deutschlandsberg), Leoben und Mürzzuschlag (zuständig KISZ Bruck/Kapfenberg) sowie in Hartberg und Fürstenfeld (zuständig KISZ Weiz).
Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Einrichtung). |
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