Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
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beauftragt und finanziert durch das Bundesministerium für Justiz |
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| aktualisiert am 15.11.2010 |
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| Angebote von Prozessbegleitung |
| Bei der Anzeige: |
- Abklären der Erwartungen und Wünsche von Kind bzw. Jugendlicher/m und Eltern
- Information über die Konsequenzen einer Anzeige und den weiteren Ablauf des Verfahrens
- Terminvereinbarung mit einer speziell für kindgerechte Einvernahmen geschulten Polizeibeamtin
- Alters- und entwicklungsangepasste Vorbereitung der Anzeige
- Persönliche Begleitung bei der Einvernahme
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| Beim Gerichtsverfahren: |
- Information über den Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte
- Bestellung einer Anwältin/eines Anwaltes, die/der die Vertretung bei Gericht übernimmt
- Alters- und entwicklungsangepasste Vorbereitung aufs Gerichtsverfahren
- Hilfestellung beim Umgang mit Ängsten und Drohungen
- Ressourcenorientierte Stützung und Stärkung
- Koordination der notwendigen Schritte mit allen beteiligten Stellen (z.B. Jugendwohlfahrt, Anwalt/Anwältin, Gericht)
- Persönliche Begleitung aller Betroffenen (Kinder, Jugendliche, weitere ZeugInnen, Bezugspersonen) zu den Gerichtsterminen
- Nachbesprechung des Gerichtsverlaufs und, falls notwendig, Vermittlung von weiterführender Unterstützung
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Alle diese Angebote sind kostenlos und werden vom Bundesministerium für Justiz finanziert. Im Falle einer Verurteilung des/der Beschuldigten werden ihm/ihr die Kosten für die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung vom Gericht auferlegt.
Weitere Informationen zu psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung finden Sie unter www.prozessbegleitung.co.at. |
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